Wie kann ich meine Kunstwerke wiederverkaufen?

Möchten Sie ein erhaltenes oder gekauftes Kunstwerk weiterverkaufen? Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, z. B. Auktionshäuser oder der freihändige Wiederverkauf. Auf Artsper bieten wir unseren Sammlern auch die Möglichkeit, ein Kunstwerk unter bestimmten Bedingungen weiterzuverkaufen. Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Fälle erkunden.

Lassen Sie Ihr Kunstwerk begutachten
Vor dem Weiterverkauf eines Kunstwerks lohnt es sich, die Meinung eines Experten einzuholen, um den Wert und die Möglichkeiten des Kunstwerks genau zu kennen. In Zusammenarbeit mit Artsper haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kunstwerk innerhalb von 48 Stunden begutachten zu lassen. Klicken Sie dazu einfach hier.

Verkaufen Sie Ihr Kunstwerk mit Artsper weiter
Als Privatperson ist es möglich, ein in einer Galerie oder auf Artsper erworbenes Werk auf unserer Website wiederzuverkaufen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Der Künstler ist bereits auf Artsper vertreten. Sie können diese Information überprüfen, indem Sie den Namen des Künstlers in die Suchleiste auf Artsper eingeben oder die Liste aller unserer Künstler durchsehen.
- Der ursprüngliche Preis des Kunstwerks liegt zwischen 800€ und 25.000€ und Sie besitzen das Echtheitszertifikat und die Rechnung für den Kauf.
- Das Werk ist in perfektem Zustand, es handelt sich um ein Einzelstück oder eine nummerierte und limitierte Auflage (maximal 300 Exemplare).
- Designobjekte und Werke aus der Zeit vor 1950 werden nicht zum Weiterverkauf akzeptiert.
Jedes Werk wird vor der Veröffentlichung von unserem Kontrollservice sorgfältig geprüft. Sie können Ihre Werke frei anbieten, indem Sie diesem Formular folgen. Wenn Sie keine Privatperson, sondern ein gewerblicher Anbieter (Künstler oder Galerie) sind, laden wir Sie ein, Ihre Bewerbung einzureichen, um Ihre Werke auf Artsper ausstellen zu können.

Ein Werk auf einer Auktion weiterverkaufen
Um sein Werk in einem Auktionshaus zu verkaufen, sollte man sich 2 bis 3 Monate im Voraus darum kümmern, da die Begutachtung des Werks lange dauern kann. Jedes große Auktionshaus verfügt über einen kostenlosen Schätzdienst. Seit einigen Jahren werden physische Auktionen immer von einem Online-Verkaufsservice begleitet, um Ihre Chancen zu vergrößern und auch ausländische Käufer zu erreichen.

Freihändiger Wiederverkauf (Galerien oder Händler)
Bei einem freihändigen Weiterverkauf geben Sie Ihr Kunstwerk in die Hände einer Galerie oder eines Kunsthändlers, der seinerseits einen Käufer finden muss. Manchmal kauft er Ihnen das Kunstwerk ab, um es selbst weiterzuverkaufen, was Ihnen eine höhere Sicherheit bietet. Diese Vermittler bieten ihre Dienste gegen eine Provision auf den Verkaufspreis an.

Die Besteuerung im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf eines Kunstwerks
Die Besteuerung beim Weiterverkauf eines Kunstwerks unterscheidet sich je nachdem, wie lange Sie das Kunstwerk schon besitzen.
- Wenn Sie seit weniger als 12 Jahren Eigentümer sind oder keinen Nachweis über das Kaufdatum haben, unterliegt der Weiterverkauf der geltenden Pauschalbesteuerung (siehe nächster Absatz).
- Wenn Sie über das Kaufdatum, die Kaufbeschreibung und den ursprünglichen Kaufpreis verfügen und den Gegenstand seit 12 Jahren besitzen, werden Sie nach der allgemeinen Steuerregelung besteuert. Wenn Sie Ihr Werk weiterverkaufen und keinen Wertzuwachs oder einen Wertverlust erzielen, dann sind Sie von jeglicher Abgabe befreit. Im Falle eines Wertzuwachses wird die Regelung für bewegliche Güter angewandt. Diese bietet Ihnen einen Abschlag von 5% im ersten Jahr und 10% ab dem zweiten Jahr des Besitzes, d. h. eine vollständige Steuerbefreiung nach 12 Jahren. Vor Ablauf dieser 22 Jahre wird der Veräußerungsgewinn mit 19% (+ Sozialabgaben) besteuert. Sie sind von dieser Besteuerung befreit, wenn die Veräußerung zugunsten eines Museums, einer Bibliothek oder einer Gebietskörperschaft erfolgt.
- Wenn Sie über die Informationen zu Ihrem Werk verfügen, können Sie immer zwischen den beiden Angeboten wählen, je nachdem, welches günstiger ist!

Pauschale Steuer
Wenn der Wert Ihres Kunstwerks beim Zoll nicht mehr als 5 000 € beträgt, dann sind Sie von dieser Steuer befreit. Andernfalls entspricht diese Steuer 6% des Veräußerungspreises.

Folgerecht
Während der 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers wird bei jedem Weiterverkauf des Kunstwerks ein Anteil an seine Nachfolger oder Rechtsnachfolger ausgezahlt.