Wie versichern Sie Ihre Kunstwerke?

Nach Berichten von Versicherern sind nur 15 bis 20 % der in Frankreich zirkulierenden Kunstwerke versichert. Eine Versicherung ist jedoch obligatorisch, um Diebstahl oder Schäden zu verhindern. Seit 2004 sind jedoch alle Versicherungsunternehmen zur Verschwiegenheit gegenüber den Steuerbehörden verpflichtet. Achtung, eine Hausratversicherung erlaubt es Ihnen nicht, den ursprünglichen Wert Ihrer Immobilie wiederzuerlangen, wenn dieser 80 000€ übersteigt. Oberhalb dieser Summe müssen Sie eine spezielle Versicherung für Kunstwerke abschließen, die oft eine Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung ist.

Durch den Abschluss einer Versicherung ist Ihr Eigentum gegen Wasserschäden, Unfallschäden, Diebstahl und Feuer, aber auch bei bestimmten Vorgängen (Umzug, Ausleihe oder Restaurierung) versichert. Im Schadensfall bietet Ihnen die Versicherung immer eine Wiederherstellung vor der Erstattung an. Wenn der Künstler noch lebt, ist es sogar möglich, ihn zu bitten, Ihr Werk zu überarbeiten. Eine solche Versicherung funktioniert in der Regel über einen Makler, d.h. ein Experte (ein Makler) entscheidet für Sie, für welche Summe Sie versichert werden.